WICHTIG: FFP2-Maskenpflicht zum 01.10.2022 – Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

nach dem seit 01.10.2022 gültigen Infektionsschutzgesetz, gelten neue Regelungen zum Tragen einer Atemschutzmaske (s. Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg):

Ab dem 01.10.2022 müssen Patientinnen und Patienten sowie  Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske oder vergleichbar, in der Zahnarztpraxis tragen.

Folgende Personen müssen keine Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) tragen:

  • „Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer
    ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und
  • gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie
    ihren Begleitpersonen“¹.

Gemeinsam gegen Corona – damit Sie und Ihre Zähne gesund bleiben!

Ihre Zahnarztpraxis Dr. Nora-Johanna Kammerer

¹ Aktuelle Infektionsschutzregelungen in der Zahnarztpraxis (https://lzk-bw.de/faq/faq-corona/tag/maskenpflicht)