Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
nach dem seit 01.10.2022 gültigen Infektionsschutzgesetz, gelten neue Regelungen zum Tragen einer Atemschutzmaske (s. Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg):
Ab dem 01.10.2022 müssen Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske oder vergleichbar, in der Zahnarztpraxis tragen.
Folgende Personen müssen keine Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) tragen:
- „Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer
ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und
- gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie
ihren Begleitpersonen“¹.
Gemeinsam gegen Corona – damit Sie und Ihre Zähne gesund bleiben!
Ihre Zahnarztpraxis Dr. Nora-Johanna Kammerer
¹ Aktuelle Infektionsschutzregelungen in der Zahnarztpraxis (https://lzk-bw.de/faq/faq-corona/tag/maskenpflicht)